
Drohnengesetz in Österreich
Seit 1.1.2014 gilt das neue Drohnengesetz in Österreich. Wobei es ja laut Gesetzestext keinen Drohnen gibt, sondern nur ULFZ: unbemannte Luftfahrzeuge. Und dieses Gesetz ist nicht nur neu, sondern auch etwas unklar. Also das Gesetz selbst nicht, aber das was man dazu liest. Jeder schreibt irgendetwas anderes, manchmal sind es nur kleine Details die falsch sind, die aber so ziemlich alles auf den Kopf stellen und deswegen habe ich mir die Arbeit gemacht und ganz genau recherchiert – auch aus Eigennutz, ich besitze eine Drohne und muss sie genehmigen lassen.
UPDATE: Weil ich oft gefragt werde: Für den DJI Phantom gibt es in Österreich nur eine Genehmigung für Klasse A!
UPDATE 13. Jänner 2016: Auch der Aero-Club hat sich nun dazu geäussert und bestätigt die Infos der Austrocontrol:
Für die Einordnung als unbemanntes Luftfahrzeug ist es ausreichend, dass eine dieser Alternativen vorliegt. Sobald daher eine Kamera an einem Fluggerät eingeschaltet ist und diese nicht dem Zweck des Fluges selbst dient (sobald Bilder abgespeichert werden / Fotos, Videos, etc. gemacht werden) ist eine Betriebsbewilligung erforderlich. Dies ist unabhängig davon, ob die Aufnahmen privater oder gewerblicher Natur sind. Ausgenommen sind unbemannte Luftfahrzeuge mit einer maximalen Bewegungsenergie von bis zu 79 Joule gemäß § 24 LFG bis zu einer Höhe von max. 30 m über Grund.
LINK: http://www.prop.at/b408/aus-aktuellem-anlass-zum-thema-multicopter-drohnen.html
Also, los gehts:
Grundlegendes
Wann brauche ich eine Betriebsbewilligung der Austrocontrol für meinFlugmodell bzw. ULFZ? Dazu gibt es verschiedene Klassen in die das ULFZ fällt
Klasse Spielzeug
Wann gilt mein ULFZ als Spielzeug?
LFG § 24 d: Bewegungsenergie < 79 Joule bedeutet “Spielzeug” und ist nicht vom Luftfahrtgesetz betroffen. Es ist also keine Bewilligung nötig.
Wie berechnet man die Bewegungsenergie?
Gewicht (kg) x Steighöhe (m) x Erdbeschleunigung (m/s²)zB: 0,3kg x 20 m x 10 m/s² = 60 Joule
Danke Udo für den Hinweis: Diese Auskunft von der AustroControl ist falsch. Die obige Formel beschreibt die Lageenergie oder auch potentielle Energie. Die Formel für die Bewegungsenergie lautet:
Masse (m) * Geschwindigkeit (m/s)² / 2
Klasse Flugmodell
LFG § 24 c: Um als Flugmodell zu gelten, müssen folgende Punkte zu treffen:
- unentgeltlich
- nicht gewerblich
- Freizeit
- nur zum Zweck des Fluges selbst (bedeutet: sobald eine Kamera am Modell befestigt ist, gilt der Flug nicht mehr zum Zweck des Fluges selbst!! (auch das ist eine Interpretation der AustroControl. Im Gesetzestext ist darüber nichts zu finden, es gibt keine Definition wann es sich nicht mehr um den Flug selbst handelt.) UPDATE: Laut Austro Control ist der Flug mit einer Kamera zum Zweck von FPV nicht genehmigungspflichtig!)
- max. 25kg
- ausserhalb von Sicherheitszonen
- max. 500m Radius (Sichtverbindung muss gegeben sein)
Flugmodelle sind bewilligungsfrei.
Klasse Flugmodell über 25kg
LFG § 24 c:
- unentgeltlich
- nicht gewerblich
- Freizeit
- nur zum Zweck des Fluges selbst (bedeutet: sobald eine Kamera am Modell befestigt ist, gilt der Flug nicht mehr zum Zweck des Fluges selbst!! Hier auch die Bestätigung des AEROClub dazu (Letzter Absatz: http://www.prop.at/b408/aus-aktuellem-anlass-zum-thema-multicopter-drohnen.html ))
- 25kg – 150kg
- ausserhalb von Sicherheitszonen
- max. 500m Radius (Sichtverbindung muss gegeben sein)
Bewilligung durch den Aeroclub Österreich.
Die Drohnen
Kommen wir zu den “Drohnen”, also zu den Modellen die Kameras mitführen. Hier gibt es 2 Klassen und dann noch Kategorien die sich je nach Fluggebiet sowie Gewicht der Drohne richten.
Fangen wir mit den 2 Klassen an:
Klasse 1 uLFZ
LFG § 24 f:
- entgeltlich
- gewerblich
- Flug nicht Selbstzweck
- max. 150kg
- nicht für Freizeit
- Sichtverbindung
Bewilligung durch AustroControl LBTH67.
Klasse 2 uLFZ
LFG § 24 f:
- entgeltlich
- gewerblich
- Flug nicht Selbstzweck
- max. 150kg
- nicht für Freizeit
- keine Sichtverbindung
Bewilligung durch AustroControl LBTH UAV. Diese werden wie Zivilluftfahrzeuge zertifiziert und zugelassen (Erfüllung von Bauvorschriften bzw. Musterprüfung notwendig). Ebenso ist ein Pilotenschein erforderlich.
Die Kategorien A, B, C & D der uLFZ Klasse 1
So, wir wissen also wir haben eine Drohne, also ein uLFZ, der Klasse 1 (unter 150kg und wir wollen damit filmen oder Fotos machen). Dann kommen wir jetzt zu den einzelnen Kategorien. Die Kategorien setzen sich aus der Masse des uLFZ und des Fluggebietes zusammen, über dem geflogen werden soll.
Dazu sollten wir einmal wissen, wo soll geflogen werden? Hier gibt es 4 Gebietsarten:
Einsatzgebiet I – Unbebautes Gebiet
Der Betrieb des uLFZ erfolgt ausschließlich über unbebautem Gebiet.
Unbebaute Gebiete sind Gebiete, in denen sich keine Gebäude befinden. Weiters dürfen sich in
diesem Gebiet bis auf den Piloten des unbemannten Luftfahrzeuges und der zum Zwecke des
Fluges erforderlichen Personen keine zusätzlichen Personen aufhalten.
Einsatzgebiet II – Unbesiedeltes Gebiet
Der Betrieb des uLFZ erfolgt ausschließlich über unbesiedeltem Gebiet, welches maximal eine
sekundäre Bebauung (z.B. Lagerhallen, Silos, Strohtristen) oder Gebäude, in denen infolge von
Zerstörung oder Verfall der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist,
aufweisen darf.
Weiters dürfen sich in diesem Gebiet bis auf den Piloten des unbemannten Luftfahrzeuges und
der zum Zwecke des Fluges erforderlichen Personen nur vereinzelt Menschen temporär
(z.B. Wanderer) aufhalten.
Einsatzgebiet III – Besiedeltes Gebiet
Der Betrieb des uLFZ erfolgt über einem Siedlungsbereich mit primären Gebäuden
(z.B. Wohnhäuser, Schulen, Geschäfte, Büros), der im Wesentlichen als Wohn-, Gewerbe- oder
Erholungsgebiet genutzt wird.
Einsatzgebiet IV – Dichtbesiedeltes Gebiet
Der Betrieb des uLFZ erfolgt über einem räumlich geschlossenen Besiedlungsgebiet
(vergleichbar mit dem Ortskern einer typischen Marktgemeinde oder Bezirkshauptstadt).
WICHTIG: Der Betrieb über Menschenansammlungen (sprich bei Events) bedarf einer gesonderten Genehmigung der AC und ist nur im Einzelfall möglich.
So, jetzt wissen wir also über welchem Gebiet wir fliegen wollen, jetzt gibt es noch 3 Gewichtsklassen:
- bis einschließlich 5kg
- bis einschließlich 25kg
- bis einschließlich 150kg
Und jetzt können wir schauen, welche Genehmigungskategorie wir beantragen müssen:
Anforderungen für A, B, C & D
Um eine entsprechende Genehmigung für die einzelenen Kategorien zu bekommen, sind unterschiedliche Anforderungen notwendig:
A
- Beschreibung des unbemannten Luftfahrzeuges inkl. Steuerung, Foto (Dreiseitenansicht)
- Deklaration der Betriebssicherheit
- Versicherungsbestätigung
- Amtlicher Lichtbildausweis des/der Piloten
B
Sämtliche Anlagen von A und
- Nachweis bzw. Feststellung der Übereinstimmung mit der Bauvorschrift, Prüfdokumente einschließlich
- Lärmmessbericht
- Betriebssicherheitsanalyse nach Anhang F
- Deklaration der Befähigung des/der Piloten
Die Betriebssicherheitsanalyse füllt man selbst aus, Lärmmessbericht kann man selbst machen und zur “Übereinstimmung mit der Bauvorschrift” sowie zu “Befähigung des Piloten” gibt es einen Mustersatz:
“Der Betreiber bestätigt, dass das unbemannte Luftfahrzeug der oben genannten Bezeichnung den Bestimmungen des §24(f)LFG sowie den Anforderungen des LBTH 67 entspricht und im beantragten Einsatzbereich und dem vorgesehenen Einsatzzweck betriebssicher ist. Der Betrieb erfolgt entsprechend den im LBTH 67 veröffentlichten Betriebsvorschriften unter Einhaltung der Luftfahrtbehördlichen Vorschriften innerhalb der Betriebsgrenzen ohne Gefährdung von Personen und Sachen. Ein Datenschild entsprechend LBTH 67 wird angebracht. Das unbemannte Luftfahrzeug ist betriebssicher. Die benannten Piloten beherrschen die Steuerung des Luftfahrzeuges.”
C & D
- Technische Beschreibung des unbemannten Luftfahrzeuges und seiner Komponenten
- Lärmmessbericht
- Betriebssicherheitsanalyse nach Anhang F
- Versicherungsbestätigung
- Pilotenschein, alternativ amtlicher Lichtbildausweis sowie Nachweis der medizinischen Tauglichkeit und der
- luftfahrtrechtlichen Kenntnisse des/der eingesetzten Piloten
Zum Pilotenschein:
Sollte der Antragsteller nicht über einen österreichischen Luftfahrerschein verfügen, können die für eine Bewilligung der Kategorie C oder D gemäß LBTH Nr. 67 erforderlichen luftfahrtrechtlichen Kenntnisse durch eine bestandene Prüfung im Gegenstand Luftrecht nachgewiesen werden.
Die Prüfung ist in elektronischer Form bei Austro Control abzulegen, wobei die Anmeldung zur Prüfung unter examinations@austrocontrol.at mindestens 10 Werktage vor dem gewünschten Termin zu erfolgen hat.Prüfungen finden jeweils Di bis Fr zwischen 8:30 und 15:00 Uhr statt.
Ein Fragenkatalog mit Beispielfragen zum Thema Luftraum ist online verfügbar.
Den kompletten Antrag und alle Infos und Beilagen gibt es hier.
Kosten
Was kostet der Antrag für ein uLFZ? Das kann wohl so pauschal nicht beantwortet werden, da es sich nach dem AUfwand den die AC hat richtet. Wenn ich also nur die Hälfte der Unterlagen schicke, oder viel zu viel, dann ist der Aufwand höher und kostet mehr. Es gilt aber die Gebühr wird vermutlich € 240,- (inkl. 3 Arbeitsstunden) zzgl. € 67,-/weitere angefangene halbe Stunde betragen.
Die größte Hürde ist sicher die Betriebssicherheit, weil hier kleine Drohnen wie der DJI Phantom nicht durchkommen (ich bin gerade im Antragsverfahren), weil alle Systeme doppelt gesichert sein müssen, was bei diesem Modell nicht der Fall ist. Ich bin gespannt.
Jetzt fragt sich vielleicht der eine oder andere “Warum sollte ich das machen, was soll schon passieren”. Nunja, auch darauf habe ich eine Antwort:
Strafen
Für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (der Klasse 1) ist gem. § 24f LFG eine Betriebsbewilligung von Austro Control erforderlich. Wird ein uLFZ ohne entsprechende Bewilligung (unabhängig in welchem Gebiet) betrieben, stellt dies eine Verwaltungsübertretung dar, die gem. § 169 Abs. 1 Z 1 LFG von der Bezirksverwaltungsbehörde (= Bezirkshauptmannschaft/Magistrat) mit einer Geldstrafe von bis zu 22.000 Euro zu bestrafen ist.
Jeder, der ein uLFZ ohne entsprechende Bewilligung in Betrieb nimmt, muss mit einer Anzeige rechnen. Anzeigen können grundsätzlich von den Behörden aber auch von jedem Bürger erstattet werden. Für die Verhängung einer Verwaltungsstrafe ist es bei entsprechenden Beweismitteln nicht nötig, dass der Betreiber „in flagranti“ erwischt wird.
Grundsätzlich ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständige Strafbehörde. Anzeigen werden jedoch regelmäßig auch bei der Polizei eingebracht, die dann Nachforschungen anstellt. Die Polizei ist informiert, dass beim Betrieb des uLFZ die Betriebsbewilligung mitzuführen ist und am bewilligten uLFZ ein von der Austro Control ausgegebenes Datenschild mit Ordnungszahl angebracht ist, und kann so kontrollieren, ob eine Verwaltungsübertretung vorliegt.
Kurz Zusammengefasst: Auch wenn ihr ein Foto auf FB posten, ein Video auf YT hochladet könnt ihr angezeigt werden und zwar von jedem und ein Strafrahmen von 22.000 EUR ist sicher nix womit man sich spielen sollte.
Das Salzburger Unternehmen www.drohnenbewilligung.at hat es sich zur Aufgabe gesetzt, gegen eine kleine Aufwandspauschale die Formulare und Unterlagen, welche zur Bewilligung einer Drohne notwendig sind , für Drohnenbesitzer herzustellen.
“Drohnenbesitzer sollen fliegen, und sich nicht um Bürokratie oder Formulare kümmern” , so Noisternigg Werner von der ÖDB. Von der Beratung per Telefon und email , Versicherungen bis hin zu den fix und fertigen Papieren deckt drohnenbewilligung.at das ganze Behörden-Dickicht ab.
Comments
Daniel Straten
Sie schreiben das Sie sich gerade im Antragsverfahren befinden. Wie (mit welchem technischen System) konnten Sie die Punkte 3-5 der Betriebssicherheit beantworten? Vielen Dank
Erich
Hallo Richard!
Bin gerade auf deinen Beitrag gestossen. Wollte fragen, ob es schon ein Ergebnis deines Antrages gibt. Da ich mir gerade einen Phantom 2 gekauft habe, und den auch gewerblich nutzen möchte, in weiterer Folge auch größere Copter, interessiert mich der Ausgang deines Antrages.
Gruß, Erich
Eduard
Habe eben mit Spannung Ihren Beitrag gelesen. Da ich ebenfalls einen DJI Phantom besitze wäre ich sehr am Ausgang Ihres Antragsverfahrens interessiert, und wie Sie die Deklaration der Betriebssicherheit ausgefüllt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard
Herbert Eberhardt
Bei Kategorie A wird die “Deklaration der Betriebssicherheit” verlangt. Ab Kategorie B dann zusätzlich “Betriebssicherheitsanalyse nach Anhang F”. Der Link der Deklaration der Betriebssicherheit geht aber auch auf den Anhang F. Ich hätte gerne gewusst, wie die Deklaration der Betriebssicherheit aussehen soll.
Daniel Nimmervoll
Hallo,
gibt es schon weitere Erkenntnisse wie es mit dem Antragverfahren einer DJI Phantom Vision+ aussieht?
Peter
Hi!
Wie gehts deinem Antrag?
Für welche Kategorien hast du eine Bewilligung bekommen?
LG
Philip Sager
Leider erinnert mich der Artikel sehr an die Regenbogenpresse und weniger an einen seriösen Artikel. Viele Fehler und Mißinformationen sorgen nur für noch mehr Verwirrung!
Wer es genau wissen will soll sich an die ACG wenden – http://www.austrocontrol.at. Alles andere ist nur eine Meinung.
Detailiertes feedback habe ich über das Kontaktformular gegeben.
Liebe Grüße,
Philip
Herbert Eberhardt
Anforderungen für A: Der Linke zu “Deklaration der Betriebssicherheit” führt zu Anhang F und ist für A nicht erforderlich.
Austro Control schreibt mir in einen Mail:
Zitat
In der Deklaration der Betriebssicherheit wird vom Antragsteller bestätigt, dass das unbemannte Luftfahrzeug technisch dem Stand der Technik entspricht, der Betrieb nach den Vorgaben des LBTH 67 und anderen gültigen Rechtsvorschriften durchgeführt wird und, dass die eingesetzten Piloten medizinisch wie auch fachlich geeignet sind das uLFZ zu steuern.
Wir haben dafür einen Mustertext entworfen der mittlerweile auf den neuen Antragsformularen schon angedruckt ist. Mit dem Unterschreiben des Antragsformulars wird auch automatisch die Deklaration unterschrieben. Das ist für uns schon ausreichend.
Bewilligung durch den Aeroclub Österreich
Keine Ahnung was er damit mein, ich kenne keine.
Peter
Heisst die snun ich darf mit einer DJI PHANTOM VISION + Drone fliegen? bekomme ich da nun eine Erlaubnis in Österreich? wenn Sie was kostet, ok – sind dies die ca. bis zu 400 EUR / für 1 Jahr?
Darf ich nun mit der DJI Phantom im eigenen garten fliegen? wenn eine Cam drauf ist oder nur ohne?
kann man nun die DJI Phantom Vision + in Österreich überhaupt anmelden, oder “zu unsicher/nicht sicher genug”? Danke
Peter
PS: und wenn man nun die Genehmigung einreichen möchte, steht hier man soll “Deklaration der Betriebssicherheit” machen, sprich was trägt man da bei diesen ca. 10 Punken ein? danke
Rupert
Hallo!
Danke für den guten Artikel – gute Übersicht in diesem Dschungel.
Wie geht es mit deiner Genehmigung? Hast du sie für den Phantom in Kat. A bekommen?
Philipp
Schöner Artikel, vielen Dank! Meines Erachtens eine der brauchbarsten Zusammenfassungen der österreichischen Rechtslage. Auch mich würde interessieren wie der Status (und bei Erfolg die Kosten und eventuell zeitliche Befristung der Genehmigung) des Antrags auf Kategorie A ist. Danke!
Karl Matuschka
Danke für den äusserst seriösen und gut recherchierten Artikel !
Gregor
Vielen Dank für die interessanten Einblicke in die bürokratischen Hürden, die einen vor gewerblichen Drohnen-Flügen erwarten!
Eines erscheint mir in dem Artikel allerdings klärungsbedürftig:
Einmal ist von “Kategorien” die Rede, ein anderes Mal von “Klassen”. Aus den “Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitsanforderungen” (für uLFZ der Klasse 1) der AustroControl (http://bit.ly/1wxbOH3) geht für mich hervor, dass die KLASSIFIZIERUNG einer Drohne abhängig von der Bedingung einer Sichtverbindung erfolgt. Die KATEGORISIERUNG einer Drohne hängt dagegen von “Einsatzgebiet und Betriebsmasse” ab.
Verstehe ich den Unterschied zwischen KLASSE (Sicht / keine Sicht notwendig) und KATEGORIE (Masse & Verwendungszweck) richtig? Und dass eine Drohne, die man gewerblich (für Luftaufnahmen) einsetzen möchte, je einer Klasse (1 oder 2) und einer Kategorie (A, B, C, D) zugeordnet wird, also zB. uLFZ der Klasse 1 und Kategorie B?
Alex
Ein DJI Phantom hat ohne Kamera eine Bewegungsenergie, die kleiner ist als 50 Joule – demnach ist er noch ein Spielzeug. Meiner wiegt 1140 g. Um auf 79 Joule zu kommen, darf er also bis zu 42 km/h schnell sein. Laut Spezifikation fliegt er bis zu 36 km/h schnell.
Daher müsste ein mit Kamera und Gimbal beladener Phantom immer noch ein Spielzeug und nicht genehmigungspflichtig sein.
Wo liegt hier der Fehler?
Gregor
@ Alex
Interessanter Gedanke (an dem ich als Laie keinen Fehler entdecke)! Darauf basierend habe ich berechnet, dass die neue DJI Inspire 1, immerhin ca. 2,9 kg MTOW, bloß bei 26 km/h Vmax abgeregelt sein müsste, um die 79 Joule Kinetische Energie nicht zu übersteigen.
Bitte gerne um Richtigstellung.
Alex
@ Gregor
Vollkommen richtig. Ganz schön schwer, das Ding.
Ich bin allerdings der Meinung, dass die Definition der Bewegungsenergie der Austro Control etwas schwammig ist, was auch zu meiner Interpretation davon führt. Ob diese zulässig ist, wage ich zu bezweifeln.
Auf der Webseite der AC fügen sie den 79 Joule eine Gewichtsangabe von etwa 250 Gramm hinzu, wobei wir wieder bei der potentiellen bzw. Lage-Energie wären, deren Formel der Seiteninhaber aufgrund Informationen der AC weiter oben ursprünglich angegeben hatte.
250 Gramm ergeben erst in Verbindung mit 90 km/h eine Energie von 79 Joule, womit höchstwahrscheinlich die ‘Aufschlagenergie’ bzw. ‘Einschlaggeschwindigkeit’ gemeint ist.
Mittels potentieller Energieformel ist die ‘Aufschlagenergie’ von 79 Joule bei einem 250-Gramm-Gerät nach einem freien Fall von 32 m erreicht.
Eine Übereinstimmung der Angaben 79 Joule/250 Gramm gibt es also erst, wenn die maximale Flughöhe für Spielzeuge von 30 m miteinberechnet wird. Somit müsste man alle Faktoren verknüpfen und kann nicht von Bewegungsenergie alleine sprechen – eine sehr schlechte Definition also.
Meinen Phantom nur bis 7 m steigen zu lassen würde die selbe potentielle ‘Absturzenergie’ herbeiführen, wird ihn aber nicht genehmigungsunpflichtig machen.
Wie kann ich also von einer maximalen Bewegungsenergie sprechen, wenn diese mit der Höhe verbunden ist, bzw. sich diese erst aus jener ergibt?
Philipp
@Alex: Ich denke auch, dass die im Gesetz genannte “maximale Bewegungsenergie” für Spielzeug nicht völlig eindeutig ist.
Die Interpretation von AustroControl bezieht sich wohl auf die Bewegungsenergie die das “Spielzeug” bei einem Absturz von der für Spielzeug maximalen Höhe von 30 Meter hätte (wenn man jetzt mal die Abbremsung durch den Luftwiderstand weglässt).
Eine andere Definition wäre die durch die Bauart maximal mögliche kinetische Energie. Ich denke du hast bei deiner Berechnung keinen Fehler gemacht – außer dass vielleicht bei _meiner_ Phantom 2 in der Spezifikation steht dass sie 15 ms/s fliegen kann; und damit wäre man dann leider über den 79 Joule.
Wie die Forumlierung “maximale Bewegungsenergie” genau zu deuten ist, wird man wohl leider erst bei diesbezüglichen Gerichtsurteilen erfahren. Dass Langsamfliegen, eine künstliche Drosselung der Geschwindigkeit oder das Fliegen in geringer Höhe den Quadkopter “künstlich” in die Kategorie “Spielzeug” rutschen lässt glauben die juristisch gebildeten Leute mit denn ich geredet habe eher nicht.
Günter
Vielen Dank für den tollen Artikel.
Also wenn ich das alles richtig verstehe, darf man in AT mit der DJI Phantom sowieso nur in unbesiedeltem Gebiet (also keinesfalls in einer Ortschaft) fliegen. Dafür braucht man keine Bewilligung solange es sich um reine Freizeitbeschäftigung handelt und man keine Kamera montiert hat.
Oder verstehe ich etwas falsch?
Armin
Hallo
Ich bin ein Hobby Filme habe mir jetzt eine Phantom 2 mit Gimbal + Gopro Gekauft!
Wollte wissen ob ich jetzt damit Fliegen darf bzw wenn ja wo und wo nicht ? Bzw. welche genemigung würde ich brauchen ? (Österreich/Salzburg)
Hoffentlich kann mir hier jemamd weiter Helfen!
Danke
Christoph
Das Fliegen und Filmen mit einer DJI Phantom ist nicht genehmigungspflichtig, sofern es nicht gewerblich ist: http://www.prop.at/b102/ist-das-fliegen-mit-einer-kamera,-bzw-fotoapparat-an-bord-zulassungspflichtig.html
Bitte nicht die Austrocontrol fragen, wenn es um die PRIVATE Verwendung von Flugmodelle bis 25kg geht. Da ist der Aeroclub zuständig. Als gewinnorientiertes Unternehmen genehmigt dir die Austrocontrol auch den Flug einer Honigbiene, wenn du sie nur lang genug bittest. Was genehmigungspflichtig ist bestimmt weder die Austrocontrol noch der Aeroclub, sondern das Luftfahrtgesetz.
Gerhard
Bin nun seit 6 Monaten im Genehmigungsverfahren für meine DJI Vision 2 plus für die Kategorie A. Nun hab ich erstmals ein Feedback von der Austrocontrol erhalten und die bestehen im Gegensatz zu obigen Anforderungen für die Kategorie A auf ein Lärmgutachten. Da die DJI ja sozusagen ein Serienprodukt ist müßten solche Gutachten ja ohnehin schon existieren. Die DJI`s mit Standardrotor werden sich wohl nicht zu sehr voneinander unetrscheiden.
Wenn ja können Sie mir mitteilen wo ein solches Gutachten erhältich bzw. downloadbar ist.
Paradox ist ja auch ,dass man das Gutachten selbst erstellen kann, aber dazu die Drohne fliegen müßte, was nun wieder mit Strafe bedroht wird.
Ich glaube es ist bald besser und auch billiger Drohne im Heli X als Live zu fliegen
Vielen Dank
Klaus
Zuerst mal Danke für den Bericht.
Meine Gedanken dazu. Keine Panik bitte. Alle jene, die ihren Kopter privat, zur ihrer Freizeitgestaltung fliegen, sind besser beraten, sich nicht an die Austro Control zu wenden, sondern an den Aero Club. Das ist die zuständige Behörde für den Modellflug. Wir unterscheiden Spielzeug, Modellfluggerät, uLFZ. Bitte vermeidet das wort Drohne, das ist ein Kriegsgerät. Filmen im öffendlichen Raum an sich, (nicht FPV) hat mit dem Luftfahrtsgesetz absolut nichts zu tun. Das berührt eher das Persöhnlichkeitsrecht und den Datenschutz und deren Rechtsfolgen.
Mikpilot
Zum Filmen im öffentlichen Raum ist er kürzlich ein OGH-Urteil ergangen. Ich kann in meinem Auto filmen, sobald ich aber aus dem Fenster filme, ist es strafbar. Ich kann über meinem Grundstück filmen, sobald ich dabei über meine Grundstücksgrenze hinaus sehe, ist es strafbar. Also denkt nicht, dass das Filmen in freier Natur grundsätzlich erlaubt ist. In D ist sogar das Fliegen im Naturschutzgebiet verboten. Überlegt euch vor dem Kauf, ob das Steuern einer Drohne OHNE Kamera für euch Sinn macht. Die meisten Hoobypiloten verlieren schnell den Spaß an der Sache u verkaufen ihr Fluggerät innert kurzer Zeit wieder.
Thorsten Lüer
Hi Richard!
Es würde mich sehr interessieren wie das Antragsverfahren in Bezug auf die Zulassung
für die DJI Phantom 2 in AU ausgegangen ist?! Kurze Info wäre super! Vielen Dank im
Voraus! Gruss Thorsten
barbara.krobath@netway.at
Lieber Richard, danke für die gute Auflistung. Hat es geklappt mit der Fluggenehmigung für DJI Phantom, zu welchen Kosten und wo? (für unbewohntes Gebiet)
Ich bedanke mich ganz herzlich, liebe Grüße aus Wien. Barbara
Barbara Waschmann
Lieber Richard,
besten Dank für diese Zusammenfassung. Meine bisherigen Recherchen haben mich zu sehr ähnlichen Ergebnissen geführt.
Eine Frage zur Haftpflichtversicherung an Alle: Laut Austro Control gibt es keine Empfehlung für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Zu beachten sei lediglich, dass eine potentielle Versicherungspolizze die notwendigen 750 000 Sonderziehungsrechte deckt. Hat jemand Erfahrungswerte mit http://airandmore.at/haftpflichtversicherung_antrag_flugdrohnen.html
bzw. hat jemand andere Empfehlungen?
Auch ich interessiere mich dafür, wie’s um den Antrag für den DJI Phantom steht. Wir haben einen DJI Phantom II.
Liebe Grüße,
Barbara
Anthony
Hi Richard,
nice article, do you have more informations concerning authorisations of drones in Austrians sky?
Is it possible to use drone for some studies of agriculture, solar panel, safetz in mountains….?
Would be a pleasure to hear.
Regards
Anthony Point
Dr. Hannes Leitinger
Sg. Herr Haderer, ich danke für die Zusammenfassung und habe mich auch durch das Gesetz und die Postings durchgearbeitet.
Die AC listet Betriebsbewilligungen für Phantom-2 in Einsatzgebiet-I und II auf, aber nicht in III und IV?
Ich betreibe privat eine Phantom-3 mit Kamera. Als Wirtschaftsprüfer möchte ich aber keine Gesetzesverletzungen riskieren.
Heute habe ich ein Mail an AC geschrieben.
MfG Hannes Leitinger
Christian
Wie schauts denn jetzt aus mit der Genehmigung bei der AustroControll!
Ist deine jetzt durch? Hast nix mehr dazu geschrieben obwohl viele nachgefragt haben!
gruss
christian
Chrit Hees
Hallo Richard
Ich komme aus die Niederlande.
Kommenden sonntag kommen wir für fasst 3 wochen nach Kärnten für ferien
Ich habe einen dji inspire 1 ( natürlich mit camera die fpv aber auch für video und foto geschaltet werden kan.
In die Niederlande hab ich eine haftpflichtversicherung die auch schaden durch modellflugzeige deckt.
Gerne möchte ich in östereich fliegen gerne möchte ich wissen ob es gesetslich erlaubt ist den drone mit zu nehmen und natürlich auch zu fliegen
Vielen dank
Tobias
Hallo, ich bin mit meiner Phantom einmal kurz über Wiener Dächer geflogen, das Video auf Facebook veröffentlicht und habe jetzt eine „Aufforderung zur Rechtfertigung“ erhalten, bzw. wird mir eine Verwaltungsübertretung zur Last gelegt. Ich bin seither nicht mehr geflogen und natürlich habe ich die Aufnahmen nicht kommerziell verwendet. Wie kann ich mich hier am besten verhalten, bzw. womit kann ich rechnen? Vielen Dank für eure Hilfe!
Christoph Stark
Hi,
ich verstehe Deine Unterteilung in Flugmodelle und Drohnen (richtig Quadrokopter oder mehr Rotoren) nicht. Sobald ich nicht gewerblich unterwegs bin, gilt auch ein Kopter als Flugmodell sofern die 25 KG nicht überschritten werden.
Auch zum Thema Luftbildaufnahmen aus bemannten und unbemannten LFZ gibt es eine Definition im Bundesgesetz für Luftfahrtgesetz: §130 —- Da steht unter Punkt 2)
Für die Verbreitung von Luftbildaufnahmen, die aus Zivilluftfahrzeugen im Fluge außerhalb des Linienflugverkehrs oder von zivilem Luftfahrtgerät, Flugmodellen oder unbemannten Luftfahrzeugen aus hergestellt wurden, kann der Bundesminister für Landesverteidigung bei Vorliegen wichtiger militärischer Interessen durch Verordnung Beschränkungen anordnen
— d.h. es ist prinzipiell erlaubt, wenn man militärisch heikle Fotos (Goldhaube) verbreitet, dann kann das verboten/eingezogen werden.
Luftfahrtgesetz Flugmodelle: ich bin der Meinung das gilt auch für Kopter DJI — daher keine Genehmigung Austrocontrol notwendig.
„4. Abschnitt
Flugmodel
le und unbemannte Luftfahrzeuge
Flugmo
delle
§
24c.
(1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidi
gung dienende unbemannte Geräte
, die sel
b-
ständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten ve
r-
wendet werden können und
1.
in einem Umkreis von höchstens 500
m und
2.
ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich
und
ausschließlich zum
Zwecke des Fluges selbst,
betrieben werden.
(2) Flugmodelle mit einem Gewicht bis einschließlich 25 kg dürfen ohne Bewilligung gemäß Abs.
3
betrieben
werden. Der Pilot hat stets darauf zu achten, dass durch den Betrieb dieser Flugmodelle keine
Personen oder Sachen gefährdet werden.
Versicherung:
Ich habe in meiner Haftpflichtversicherung (Teil der Haushaltversicherung) Flugmodelle mitversichert, Grunddeckung
– Haus- und Grundbesitz (PVS: 1.500.000,00)
LG an alle Kopterfreunde
Thomas G.
Danke, Richard, für deine ausführliche Beschreibung der Rechtslage.
Hatte noch mit dem Gedanken gespielt, mir eine Parrot A.R. Drone zuzulegen, jedoch jetzt wo ich das alles gelesen habe, werde ich mir vorerst keine Drohne zulegen.
Wenn ich nicht einmal über mein eigenes Haus fliegen darf und davon ein Video ins Netz stellen darf (man sieht ja noch andere Häuser dabei), dann ist das für mich uninteressant.
Zumal ich direkt neben dem Flughafen wohne 🙁
Bernhard
Hallo Richard!
recht gute Zusammenstellung der gesetzlichen Grundlagen, nur hast du leider die Luftverkehrsregeln (LVR2014 – BGBl297/2014) gänzlich außer Acht gelassen, dort ist nämlich i, §3(5) und (6) noch einiges geregelt; das Wichtigste: nie höher als 150m mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohne), nicht über dichtbesiedeltem Gebiet (ganz Wien zB – auch im Park) etc. fliegen!
LG Bernhard
Gustav Z. HOLDOSI
Gratulation zur Homepage!
Hier noch eine kleine Info:
Für künftige “Drohnenbetreiber”, auch UAV oder ULFz genannt, kann man bei der MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG einen Vorbereitungskurs für die Luftrechtsprüfung bei AUSTRO CONTROL machen.
Natürlich werden auch die kommenden Prüfungsfragen gemeinsam erarbeitet.
Nähere Information auf unserer Homepage http://www.motorflugunion.at
Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI
Christoph
Ich habe mich erkundig
Zitat aus der Email
von mir
D.h Wenn ich auf meiner “Drohne” keine kamera Montiert habe bzw. nur für FPV benütze brauche ich keine betriebsbewilligung, habe ich das so richtig verstanden ? (ist mir schon klar das ich trozdem eine Haftplicht brauche)
Antwort
sofern die Kamera rein dem Zweck des Fluges selbst dient (also rein zum Durchsehen ohne Aufnahme von Bildern, Videos, etc.) handelt es sich nicht um ein unbemanntes Luftfahrzeug sondern um ein Flugmodell und ist seitens Austro Control bewilligungsfrei. Für weitere Fragen betreffend Flugmodelle wenden Sie sich bitte an den Österreichischen Aeroclub.
P.s Also bei einem Flug mit Kamera zu aufnahme zweken muss dies sich einer Bewilligung bei der Austro Control genemigen lassen (Klasse 1 gilt egal Gewerblich oder Privat)
Werner
Hab mir auch eine DJI Phantom 3 geleistet (mit 4K kamera). Fliege nur zum Privatvergnügen, auf Sicht, max. Abstand 500 m, wenn gefilmt wird nur Landschaft und zum Privatvergnügen/verwendung.
Ist der Phantom nun genehmigungspflichtig? Wie geht es Deiner Genehmigung?
Gruß
Werner
Christoph
Hallo ja die “drohen” gilt als ulfz wenn du mit ihr aufnimmst (auch Privatwege)
Also wie ich schon schrieb in einem Kommentar ist auf Seiten der austro Control ein ulfz nicht genemigungsplichtig wenn du die Kamera nur als FPV verwendest
Kurz gesagt nimmst du auf mit der Drohne gilt es als Ulfz
Nimmst du nicht auf gilt es als Flugmodell (gültig auch für FPV aber ohne dabei zu filmen)
P.s die maximale Entfernung für dein ulfz liegt bei 150m von dir weg und nur 100 Meter hoch maximal
Ich hoffe es war verständlich
MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
DROHNENKURS
Kleiner Pilotenschein für Drohnen: Nächster Kurs im Flugausbildungszentrum Wien am 23.1.-23.1.2016
Vom 23.1.-24.1.2016 findet im FLUGAUSBILDUNGSZENTRUM Wien der nächste Kurs zur Erlangung des “Kleinen Pilotenscheines für Drohnen unter Leitung von Dr. iur. Herwig BAUER statt!
Im Zuge dieses Kurses werden die rechtlichen österreichischen Grundlagen für den Drohenflugbetrieb mit den Teilnehmern erarbeitet, wie geltendes Luftrecht in Bezug auf Drohen, Haftungsfragen und auch der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung bei AUSTRO CONTROL komplett durchgearbeitet.
Inzwischen nutzen viele Privatpersonen, Feuerwehren, HTL´s, Universitäten, Katastrophendienste, Feuerwehren, Fotografen, Gutachter, Vermessungstechniker, Forst- und Landwirtschaft, Jäger, Tierschützer, Höhlenforscher, technische Kontrolldienste, Drohnenhersteller und neuerdings auch die WKO unser Angebot und wir freuen uns sehr auch Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.mfu.at/drohnenkurs.php
Wir wünschen unseren Lehrgangsteilnehmern viel Erfolg bei der theoretischen Prüfung bei AUSTRO CONTROL!
Info: Vereinsfremde oder interessierte Personen können dieses Kurssegment bei uns besuchen/absolvieren! Kontakt: info@motorflugunion.at
Alex
Hallo Leute,
kann mir jemand bitte sagen wie WEIT ich von Häusern Abstand halten muss, wenn ich in unbewohntem bzw. unbebautem Gebiet fliege?
Danke.
Alex
Drohnenkurs
Für den Betrieb von Drohnen benötigt man in Österreich einen Kurs.
Diese und andere Fragen kann man im Luftrechttheoriekurs für Drohnen lernen. Er findet vom 23.-24.1.2016 im Flugausbildungszentrum Wien statt.
Kursunterlagen, Zertifikat und Erarbeitung der Prüfungsfragen für AUSTRO CONTROL sind mitinbegriffen.
Alex
Hallo,
Danke für die Info. Damit ist meine Frage aber A) nicht beantwortet und B) ist diese Information nicht ganz korrekt :-).
NICHT zum Fliegen in unbebautem Gebiet, daher wäre ich für eine brauchbare Antwort dankbar.
Alexander
Drohnenkurs
Lieber Alex,
Du irrst, wenn eine Kamera auf der Drohne montiert ist, dann benötigt man den “Kleinen Pilotenschein”!
Drohnenkurs
Ich verstehe, dass Du möglicherweise einen Kurs nicht für notwendig erachtest, darf Dir aber versichern, dass man mit Halbweisheiten nicht weit kommt und ein hohes Risiko (auch finanzieller Natur) eingeht!
Deshalb gibt es ja die Vorschrift der AUSTRO CONTROL den “Kleinen Pilotenschein” für solche Zwecke verpflichtend zu erwerben.
Ohne Kurs ist der kaum zu meistern, daher auch unser Angebot.
Gerne auch ein Auszug aus AUSTROCONTROL 4.3.1.2 Einsatzgebiet
Im Folgenden wird eine Einteilung betreffend der Bevölkerungsdichte und des Bebauungsgrades, über welchem das unbemannte Luftfahrzeug operiert, vorgestellt.
Finden sich im Operationsgebiet unterschiedliche Profile, ist für die Kategorisierung das höherwertige Umgebungsprofil ausschlaggebend. Zu einem höherwertigen Einsatzgebiet ist ein Mindestabstand einzuhalten, der der Flughöhe entspricht, mindestens jedoch 50 m.
Einsatzgebiet I – Unbebautes Gebiet
Der Betrieb des uLFZ erfolgt ausschließlich über unbebautem Gebiet.
Unbebaute Gebiete sind Gebiete, in denen sich keine Gebäude befinden. Weiters dürfen sich in diesem Gebiet bis auf den Piloten des unbemannten Luftfahrzeuges und der zum Zwecke des Fluges erforderlichen Personen keine zusätzlichen Personen aufhalten.
Einsatzgebiet II – Unbesiedeltes Gebiet
Der Betrieb des uLFZ erfolgt ausschließlich über unbesiedeltem Gebiet, welches maximal eine sekundäre Bebauung (z.B. Lagerhallen, Silos, Strohtristen) oder Gebäude, in denen infolge von Zerstörung oder Verfall der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist, aufweisen darf.
Weiters dürfen sich in diesem Gebiet bis auf den Piloten des unbemannten Luftfahrzeuges und der zum Zwecke des Fluges erforderlichen Personen nur vereinzelt Menschen temporär (z.B. Wanderer) aufhalten.
Alex
Na dann Danke für das Angebot 😉
Alex
…ich wohne nur leider nicht in Österreich – ich arbeite nur hier. Daher ist mir Wien als Veranstaltungsort ein wenig weit. Aber nochmals Danke.
Alex
Alex
…ich wohne nur leider nicht in Österreich – ich arbeite nur hier. Daher ist mir Wien als Veranstaltungsort ein wenig weit.
Alex
Drohnenkurs
Es ist und bleibt Deine Sache ob Du dich informierst!
Aber: So lange Du Dich in Österreich aufhältst und eine Drohne (auch uLFZ genannt) betreiben möchtest unterliegst Du österreichischen Gesetzen.
Wie der Homepagebetreiber Richard HADERER richtig schreibt, riskierst Du im Falle des “Erwischtwerdens” eine Geldstrafe von bis zu 22.000 Euro.
Ob es das wert ist?
Ralf Konietzko
Vielleicht wären es die 22.000,- Euro Strafe wert, um endlich mal in der EU einheitliche Regeln für Drohnenführerscheine aufzustellen. Jedes Land der EU positioniert Ihre eigenen kleinkarierten – z.T. profilneurotischen Politikerideen – Drohnengesetze, ohne sich ernsthaftere Gedanken über den wirtschaftlichen Nutzen zu machen.
TÄGLICH gibt es mehr Todesfälle im Strassenverkehr durch Handygebrauch, als es IM JAHR Unfälle mit Drohnen gibt.
Alex
Hallo Leute,
damit hier ausdrücklich kein Missverständnis vorliegt: Ich stelle die Sinnhaftigkeit dieses Kurses absolut nicht ein Frage und finde dieses Angebot (auch preislich) eine wirklich tolle Sache. Ich fliege auch hier in Österreich nicht privat mit Drohnen – mich hat nur im Vergleich zu uns die Definition des Sicherheitsabstandes zu bewohnten Objekten interessiert. Ev. mache ich es doch mal möglich ein paar Tage nach Klosterneuburg zu kommen – das Angebot reizt mich doch etwas. Solche Kurse gibt es bei uns leider noch nicht.
Ohne jetzt als kleinlich hingestellt zu werden, muss ich aber doch zum Abschluss darauf bestehen, dass der sogenannte “kleine Pilotenschein” oder besser die “Prüfung im Gegenstand Luftrecht” zusammen mit der entsprechenden Zulassung des uLFZ für die Nutzung im Entsprechenden Luftraum, wie folgt geregelt ist:
“Sollte der Antragsteller nicht über einen österreichischen Luftfahrerschein verfügen, können die für eine Bewilligung der Kategorie C oder D gemäß LBTH Nr. 67 erforderlichen luftfahrtrechtlichen Kenntnisse durch eine bestandene Prüfung im Gegenstand Luftrecht nachgewiesen werden.” – was man aus meiner Sicht bei gewerblicher Nutzung sicher auch beim Flug in unbewohntem Gebiet machen kann und sollte.
Alex
Drohnenkurs
Schließlich ist es nicht egal, wo, wie und wann man fliegt.
Ob man das “gewerblich” oder privat macht spielt de facto keine Rolle.
Eine Luftrechtprüfung bei AUSTRO CONTROL anzustreben, ohne vorher in die Materie eingewiesen zu sein, bringt in den meisten Fällen gar NICHTS, weil man die Problematik als Aussenseiter zumeist nicht versteht !
Andererseits bestehen mehr als 99% unserer Abbsolventen diese Prüfung ohne weitere Probleme. Das heißt nicht, dass man nicht auch woanders eine Ausbildung machen kann/könnte. Allerdings ist das in Österreich sehr schwierig, da es fast keine weiteren Anbieter gibt.
Noch ein Hinweis:
Man soll sich nicht in Sicherheit wiegen. Im Falle eines Unfalles/Kontrollverlustes wird wohl der Staatsanwalt ganz genau auf die Ausbildung des Drohnenpiloten hinsehen – mit allen Folgen und unangenehmen Fragen, die man sich dann einhandelt – da sollte man schon sattelfest sein …
Diese Drohnen-Gesetze gelten in diesen 66 Ländern
[…] für FPV: 2,5 GHz mit max. 10 mW; 5,8 GHz mit max. 25 mW Hilfreiche Links: Austrian Aviation, HDRR.at, Austro […]
Hubert
Hallo zusammen, also ich bin Landwirt aus Österreich und interessiere mich seit 2 Wochen für Drohnen mit Kamera. Ich würde die gerne für Bestandeskontrollen am Feld (Unkrautdruck, Schädlingsbefall, Pilzbefall, …), im Wald für Borkenkäferbefallskontrollen, um Hagelschäden am Dach meines Hofes und an meiner Photovoltaikanlage zu kontrollieren und noch vielem mehr.
Mein Favorit die “DJI Phantom 3 Professional” mit Kamera. Wollte mich natürlich über die rechtlichen Bestimmungen noch informieren und bin hier gelandet. In Deutschland scheint man doch mehr Hausverstand zu haben als Hierzulande, was diese rechtlichen Bestimmungen betrifft. Aber das ist leider bei uns schon normal, daß die Wiener Bürokraten mit allerlei Schickanen aufwarten. Es ist mir nicht ein einziger Fall bekannt, wo eine Drohne mit einem Flugzeug kollidierte und abstürzte. Aber klar, der Staat sucht jetzt jeden Cent zusammen, schließlich müssen wir jetzt und in Zukunft Horden von Wirtschaftsmigranten durchfüttern und das bei steigenden Arbeitslosenzahlen. Aber zurück zum Thema. Ich bin ja Willens, den Kurs und die Prüfung zu machen aber ich werde sicher nicht extra nach Wien reisen deswegen. Für Reisen habe ich keine Zeit, ich bin Landwirt und habe täglich meine Tiere zu versorgen. Wenn die AustroControll einen Kurs mit Prüfung von mir verlangt, dann hat sie dafür zu sorgen, daß das auch in meinem Bundesland und Bezirk möglich ist. Es wäre ja das Gleiche als könnte man den Autoführerschein nur bei einer Fahrschule in Wien machen. Das ist doch absurd! Verstößt das außerdem nicht gegen den freien Wettbewerb?
Die AustroControll scheint ja da eine Monopolstellung zu haben. Vielleicht sollte man da eine Sammelklage gegen AustroControll starten?
Mit Sicherheit jedenfalls werden die Einsatzgebiete und Aufgabenbereiche für Drohnen steigen, in der Landwirtschaft für Bestandeskontrolle oder in Zukunft vielleicht auch für Pflegearbeiten und Düngung, für polizeiliche Aufklärung, für Rettungseinsätze (Bergrettung, Lawienenopfer die einen Sender tragen schnell suchen und finden,…) Der Gesetzgeber wäre gut beraten, gesetzliche Klarheit zu schaffen ohne Schickanen aufzubauen!
Ein Drohnen – (Führer-) Flugschein wäre eine tolle Sache, wenn er in jedem Bezirk zu machen wäre wie ein Führerschein auch! Ich werde mir jedenfalls die Drohne bestellen und falls in meinem Bezirk ein Kurs mit Prüfung stattfindet, dann mach ich das auch, aber sicher nicht in Wien!!!
Gruß,
Hubert
Drohnenkurs
Lieber Hubert,
Die AUSTROCONTROL ist eine für die Luftfahrt zuständige Behörde und ihr obliegt es die nötigen Bedingungen für den Betrieb von uLFZ festzulegen.
Sich willentlich wie wissentlich dagegen zu wehren ist aus meiner Sicht unvernünftig, denn der illegale Betrieb einer “Drohne” wird mit hohen Strafen von mehr als € 20.000,- belegt.
Für den Fall eines Unfalles ist das Fehlen des “kleinen Pilotenscheines” ein “Fressen” für den Staatsanwalt!
Es ist Deine Sache was Du tust und wofür Du Dich entscheidest – aber Du willst ja etwas.
Dafür nehmen andere den Weg von Vorarlberg in Kauf, da Drohnenrecht eine schwierige Materie ist.
Ich würde es jedenfalls nicht riskieren einen existenzbedrohlichen Unfall heraufzubeschwören. Sieh doch mal ins Internet, wo auf Youtube Filme zu sehen sind, wo durch Absturz von uLFZ zwei Menschen umkommen.
Liebe Grüße
Hubert
Die AUSTROCONTROL ist eine für die Luftfahrt zuständige Behörde und ihr obliegt es die nötigen Bedingungen für den Betrieb von uLFZ festzulegen.
//Ja aus dem Satz hört man schon die Willkür gegenüber unseresgleichen heraus.//
Sich willentlich wie wissentlich dagegen zu wehren ist aus meiner Sicht unvernünftig, denn der illegale Betrieb einer „Drohne“ wird mit hohen Strafen von mehr als € 20.000,- belegt.
//Ich würde ja sehr gerne den kl. Pilotenschein machen aber wie gesagt, für Reisen habe ich keine Zeit. Ich finde es sehr schwach von Austrocontrol, nicht mal in jedem Bundesland Kurs und Prüfung organisieren zu können!//
Für den Fall eines Unfalles ist das Fehlen des „kleinen Pilotenscheines“ ein „Fressen“ für den Staatsanwalt!
Es ist Deine Sache was Du tust und wofür Du Dich entscheidest – aber Du willst ja etwas.
//Ja aber ich bezahle auch dafür, der Schein ist ja nicht geschenkt!//
Dafür nehmen andere den Weg von Vorarlberg in Kauf, da Drohnenrecht eine schwierige Materie ist.
//Die “anderen” sind eben keine Landwirte wie ich. Ich hab 30 Milchkühe morgens und abends zu melken und zu füttern, 500 Mastschweine zu versorgen, ich bin alleine am Hof, meine Eltern arbeitsunfähig.//
Ich würde es jedenfalls nicht riskieren einen existenzbedrohlichen Unfall heraufzubeschwören. Sieh doch mal ins Internet, wo auf Youtube Filme zu sehen sind, wo durch Absturz von uLFZ zwei Menschen umkommen.
//Wenn die Drohne bei mir am Feld oder im Wald abstürzt, wird vielleicht ein Feldhase oder Reh verletzt. Die Wahrscheinlichkeit dafür beträgt 1:10.000.000//
Nein, jetzt Sarkasmus beiseite, die Austrocontrol sollte sich wirklich mal Gedanken machen über die Art und Weise der Abhaltung von Kurs und Prüfung.
Dafür extra nach Wien pilgern zu müssen ist doch keine Lösung.
Flugstunden, Prüfungen, Kurse werden an jedem Flugplatz gemacht.
30 km von mir wäre ein Flugplatz.
Verstehe auch nicht warum man den Kurs nicht über Internet machen kann, wenn heutzutage sogar Fernstudium und Fernprüfung möglich ist.
Aber wenn man Willkür walten lassen will gegenüber Menschen, die nicht weg können, so wie ich, dann macht man es eben wie die Austrocontrol! Da wird man in die Illegalität gedrängt und das ist doch nicht im Sinne beider Parteien! Vielleicht könnte man die Austrocontrol auf diesen Missstand hinweisen!?
Gruß,
Hubert
Drohnenkurs
Hallo Hubert,
Ich verstehe Deine Situation!
Bitte nicht falsch zu verstehen, wir drängen uns sicher nicht auf. 😉
Es ist allerdings ein Irrtum zu vermeinen, dass auf jedem Flugplatz auch die Drohnenproblematik im Detail bekannt ist.
Es erfordert im Gegenteil ein spezifisches Studium und sehr gute Kenntnisse des Luftrechts. Diese Rechtsmaterie ist weltweit in Bewegung und überschlägt sich.
Genau das ist ja das Problem, dass ein “normalluftfahrttreibender” Pilot solche Spezialitäten/Spezialfragen nie kennen gelernt hat – also nicht kennt, in der Regel auch die Flugschulen nicht.
Wir haben uns halt darauf spezialisiert und sind meines Wissens nach der einzige Komplett-Anbieter in diesem Segment.
Immer wieder sind wir konfrontiert, dass man
* Vorkenntnisse über Luftraumkonstruktionen braucht und die im Allgemeinen nicht ausreichend vorhanden sind
* die Probleme erkennen können muss, die sich mit dem Betrieb einer Drohne auftun
* übergreifende Rechtsbestimmungen Luftfahrt/Datenschutz/Privatrecht in der Rangigkeit und Wertigkeit zueinander zuordnen können muss
* über Haftungsprobleme und Obliegenheiten (auch gegenüber der Versicherung) oft ratlos ist
Übrigens die Prüfung kostet bei AUSTRO CONTROL deutlich weniger als € 20,00. Da ist ausnahmsweise AUSTROCONTROL kein Preistreiber – wie sonst bei Luftfahrtdienstleistungen in Österreich üblich.
Bitte betrachte unsere Wortmeldung als Information oder Ratschlag und nicht als Zwang. Es ist und bleibt Deine Entscheidung – wie immer Du Dich entscheiden wirst.
Liebe Grüße
Werner
Hallo Hubert,
Du kannst auf Deinen Grundstück Deine Drohne ohne das Sinnlose Gequatsche Filmaufnahmen machen.
Du musst nur die Sichtweite und die Höhe der Drohne einhalten.
Am besten Du Informierst Dich selbst bei der AUSTRO CONTROL
Ruf doch mal an oder schreibe eine E.Mail.
Das was hier abgeht ,ist lediglich eine Geschäftsmacherei für Kursgebühren ec. was eigentlich nicht für Privat Personen
und Flugmodellen gilt
Laut Austro Control ist der Flug mit einer Kamera zum Zweck von FPV nicht genehmigungspflichtig ,ausserdem kannst Du auf eigenen Grund und Gelände Filmen so viel Du willst.
Lg. Werner
Drohnen-Gesetze für 25 Länder in Europa
[…] für FPV: 2,5 GHz mit max. 10 mW; 5,8 GHz mit max. 25 mW Hilfreiche Links: Austrian Aviation, HDRR.at, Austro […]
Mais Johann
Lieber Drohnenkurs!
Wie aus der Mitgliedszeitschrift Prop vom Aeroclub ersichtlich, wird sehrwohl zwischen Gewerblich und Privat unterschieden. Dies wurde mir auch per Mail schriftlich bestätigt.
Kurzum, solange ich Privat mit meiner Drohne Fotos oder Luftaufnahmen mache, brauchen mich die ganzen Austrocontrol Bestimmungen nicht zu interessieren.
Dies gilt ausschließlich für die gewerblichen Drohnenflieger.
Bitte hier keine Falschen Informationen zu verbreiten, nur um Leute für euren kostenpflichtigen Kurs zu animieren.
Wie gesagt, ich hab diese Info schriftlich vom Aeroclub, und die müssen es schließlich wissen!
Drohnenkurs
Lieber Johann,
Nicht alles was unter dem Titel des Aeroclubs geschrieben wird hat eine gesetzliche Grundlage.
Der Link http://www.prop.at/b408/aus-aktuellem-anlass-zum-thema-multicopter-drohnen.html dürfte wohl auch deswegen nicht mehr online sein.
Bitte um Publikation dieses Schreibens hier im Forum, gerne als pdf.
Werde dann zu diesem Schreiben allenfalls unter Bezug auf geltende Regelungen ein Kommentar abgeben.
Anmerkung: Einen Untergriff auf Werbung für ein Seminar kannst Du Dir sparen, denn wir sind gemeinnützig und verdienen daran nicht.
Wenn Du illegal fliegen willst, dann ist das Deine Sache/Risiko/Unvermögen, verleite aber nicht Dritte dazu.
Liebe Grüße
Werner
Da bin ich Ihrer Meinung ,auch ich hab mich direkt bei der Austro Control informiert,und ich denke auch das ein Teil davon was Johann schreibt zu Werbezwecken dient.
Alle Drohnenbesitzer, informiert Ihr Euch direkt bei der Austro Control 🙂
Liebe Grüße
Johann Blum
Lieber Tobias!
Wie ist denn nun deine Geschichte mit der Aufforderung zur Rechtfertigung ausgegangen?
Was hast du rein geschrieben?
Musstest du Strafe zahlen?
Drohnenkurs
@ Johann:
Nachtrag Als “Privatbetrieb” wird der Einsatz von Drohnen nun nur noch klassifiziert, wenn ihre Flüge keinem gewerblichen Zweck dienen. Außer auf Modellflugplätzen dürfen sie nur in einem maximalen Umkreis von 500 Metern und bis zu einer Höhe von 150 m (500 ft) über der Erdoberfläche, bei Sichtkontakt zur steuernden Person, eingesetzt werden. Nachgewiesene Kenntnisse in Luftrecht sind unabdingbare Voraussetzung. Eine Prüfung zum Nachweis der Luftrechtkenntnisse kann bzw. muss bei AUSTRO CONTROL abgelegt werden.
Hans
Hallo!
Und wie ist es wenn ich die Prozedur für den Antrag auf ein uLFZ durchmache und die circa 240€ bezahle, kann ich dann unter Berücksichtigung der Einsatzgebiete an den betroffenen Orten fliegen, oder brauche ich für jeden Aufstieg eine extra Genehmigung? Wenn ja, was kostet so etwas ungefähr? Und kann ein Antrag auf ein uLFZ “ablaufen” oder ist die Gültigkeit ab Ausstellung unbeschränkt?
Danke schonmal im voraus!
MfG
MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
Das kommt auf Zulassungskategorie der Drohne an. Unter 5 kg ist es eine einmalige Zulassung, muss jedoch mindestens ein Hexacopter mit Redundanz sein.
Motorflugunion Klosterneuburg
Drohnen Luftrechtkurs für uLFZ / Drohnen / UAV am 23.-24.4.2016 im Flugausbildungszentrum Wien.
Anmeldungen bei Motorflugunion Klosterneuburg info@mfu.at
Hans Schmidt
was ist nun mit der phantom 3 vision ??? wenn ich rein privat in nicht bewohnten gebiet fliege ???
solange ich keine videos veröffentliche und somit nur für den flug selbst (als absicherung) die kamera verwende reicht eine Versicherung solange ich nicht über 500 m weit weg fliege – bruache ich keine Genehmigung oder Prüfung???
Hans Schmidt
was ist nun mit der phantom 3 vision ??? wenn ich rein privat in nicht bewohnten gebiet fliege ???
solange ich keine videos veröffentliche und somit nur für den flug selbst (als absicherung) die kamera verwende reicht eine Versicherung solange ich nicht über 500 m weit weg fliege – bruache ich keine Genehmigung oder Prüfung???
zema-foto.de
Hallo,
ich komme aus Deutschland, an der Grenze zu Österreich und betreibe meinen DJI Phantom 3 Professional gewerblich! Das heißt ich habe die Aufstiegsgenehmigung der Regierung in Deutschland, eine Haftpflichtversicherung bis 5 Mio und die Drohne habe ich auch versichert! Das sind Kosten von ca. 580 € im Jahr. Was benötige ich wenn ich Aufträge in Österreich über Privatgrund fliegen möchte?
Andreas
Hab mir jetzt alles hier durchgelesen, aber das was wohl wirklich für viel interessant ist, wird nicht wirklich beantwortet:
Ich will eine Drohne betreiben (DJI Phantom mit Kamera) zu gewerblichen Zwecken, am besten Kategorie C (alle vier Klassen): WAS ZUM HENKER MUSS ICH JETZT G E N A U TUN?!?! Wie sind die nächsten Schritte?
Geh ich zur Austro Control? Was ist meine Anlaufstelle? Muss ich “nur” das Luftfahrtgesetz lernen und dann bei der AC die Prüfung ablegen (bei der ich mich mind. 10 Tage vorher anmelden muss)?
Wie geh ich es am besten an? D A N K E
Andreas
Nachtrag an Richard:
Ganz oben schreibst Du:
“UPDATE: Weil ich oft gefragt werde: Für den DJI Phantom gibt es in Österreich nur eine Genehmigung für Klasse A!”
Auf der AC Webseite sieht man aber, das sehr sehr viele der erteilten Genehmigungen für DJI Phantoms ausgestellt wurden:
https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/uploads/Auflistung_Bewilligungen_April.pdf
Ich interessiere mich für Kat. C, Klassen 1-4, DJI Phantom 4 – hab ich was falsch verstanden…?
Andreas
toll dass seriöse Kommentare und Fragen hier gelöscht werden, änder dafür ständig diese nervende Werbung vom mfu stehen bleibt!
Richard
Hier wird gar nichts gelöscht. Und wie du in dem von dir verlinkten Dokument siehst, haben alle DJI Phantom nur Kat. A – das ist das einzige was es gibt dafür.
MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
Kleiner Pilotenschein für Drohnen: Nächster Theorie-Kurs Luftrecht im Flugausbildungszentrum Wien am 10.-11.9.2016
100% Erfolgsquote bei AUSTRO CONTROL-Prüfung in den letzten 4 Kursen
Vom 10.-11.9.2016 findet im FLUGAUSBILDUNGSZENTRUM Wien der nächste Kurs zur Erlangung des “Kleinen Pilotenscheines für Drohnen unter Leitung von Dr. iur. Herwig BAUER statt!
Im Zuge dieses Kurses werden die rechtlichen österreichischen Grundlagen für den Drohenflugbetrieb mit den Teilnehmern erarbeitet, wie geltendes Luftrecht in Bezug auf Drohen, Haftungsfragen und auch der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung bei AUSTRO CONTROL komplett durchgearbeitet.
Inzwischen nutzen viele Privatpersonen, Feuerwehren, HTL´s, Universitäten, Katastrophendienste, Feuerwehren, Fotografen, Gutachter, Vermessungstechniker, Forst- und Landwirtschaft, Jäger, Tierschützer, Höhlenforscher, technische Kontrolldienste, Drohnenhersteller und neuerdings auch die WKO unser Angebot und wir freuen uns sehr auch Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Nähere Informationen finden Sie unter: Drohnenkurs
ACHTUNG: Änderung der Prüfungsfragen für DROHNEN!
Letzte Piloten-Prüfung mit “alten Fragen” durch AUSTRO CONTROL unmittelbar nach Kursendeum 18h im FLUGAUSBILDUNGSZENTRUM WIEN.
Wir wünschen unseren Lehrgangsteilnehmern viel Erfolg bei der theoretischen Prüfung bei AUSTRO CONTROL!
Info: Vereinsfremde oder interessierte Personen können dieses Kurssegment bei uns besuchen/absolvieren!
Senden Sie uns Ihre Anfrage!
MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
Nähere Info zum nächsten Drohnenluftrechtskurs:
https://www.facebook.com/events/1136069036428959/
Valentin
Hi!
Wollte mir eine DJI Mavic Pro zulegen. Nun lese ich das, und denke mir nur: “Was ist das denn?!” Die Mavic pro wiegt 743g und hat eine maximale Fluggeschwindigkeit von 65 km/h . Und dafür brauche ich einen Pilotenschein? Und muss eine Flugprüfung machen? Und am besten noch einen Extrakurs, der mir nochmal Geld aus der Tasche zieht? Nur damit ich um ein lokales Kloster fliegen kann und die Aufnahmen speichern kann?
Ich muss mich schon sehr im Zaum halten um hier nicht zu eskalieren. Falls das, was ich glaube, stimmen sollte, kann ich nur eins sagen: .Schwache Leistung, Gesetzgeber oder AustroControl, schwache Leistung.
Edit: Moment mal: Es gibt 2 Klassen von Drohnen, beide gewerblich und entgeltlich. Und die Flugobjekte verbieten eine Mitnahme von einer Kamera: “nur zum Zweck des Fluges selbst”. Das heißt: Unter welche Klasse fallen Drohnen für den Privatgebrauch, mit einer Kamera, nur zum Zweck des Fluges selbst, die aber auch einen größern Radius als 500 Meter abfliegen dürfen? Also im Prinzip eine ganz “normale” Drohne, wie man es sich erwarten würde, wenn man als “Unerfahrener” ein Drohne kaufen möchte. Denn keine der Angeführten Klassen/ Gruppen beschreibt diese Art von Drohne. Bitte klärt mich auf.
Daniel
Bitte um hilfe!
Mittlerweile habe ich absolut keinen Durchblick mehr, was ich außer
Drohne
HUBSAN H 501S KAMERA BRUSHLESS MOTOREN,
Sowie aufgeladenen Akkus noch brauche um gesetzsestreu fliegen zu dürfen!
Bin ich dumm? Es gibt hunderte von Drohnen- Besitzer, die anscheinend alle wissen: was nötig ist um fliegenzu dürfen!
Es findet auch kein Erfahrungsaustausch ähnl darüber statt ( selten) geheim Chat!?
Auch Amazon uvm., äußert sich kaum dazu! Wenn dann super schwammig
Bis soviel g
Spielzeug
Ähnl,
Bitte helft mir kann will mir keine Geldstrafen leisten
caran
Konkret Drohnen Bestimmungen in Österreich https://www.youtube.com/watch?v=Am4BEQbmc0I
Andreas
Hallo !
Habe mir jetzt alle Kommentare durch gelesen, teilweise was widersprüchliches und etwas verwirrend.
Ich habe jetzt für mich folgendes heraus gelesen und möchte fragen ob das nun stimmt?
Wenn ich mir eine DJI Phantom mit Kamera zulegen möchte, brauche ich folgendes:
Den Kleinpilotenschein
Haftpflichversicherung für die Drohne
Gehnehmigung von Astro Control
Was würden die drei Sachen so ca. kosten